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Was ist mit „Delegation von Entscheidungen“ gemeint?



Wenn die Kapazität einer Instanz zur Koordination und Überwachung von Stellen erschöpft ist, wird eine Entlastung der Instanz dadurch erreicht, dass sie bestimmte Koordinationsaufgaben und die dazugehörigen Entscheidungskompetenzen an nachgeordnete Instanzen weitergibt, d.h. delegiert.


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