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Welche Geschäftprozesse kommen für die Prozesskostenrechnung in Frage?
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Für die Ermittlung von Prozesskostensätzen kommen nur Geschäftsvorgänge in Betracht, die in den Kostenstellen bei der Ausführung der, im Sinne der betrieblichen Arbeitsteilung, übertragenen Aufgaben vorkommen. (z.B. Das Kaffeekochen im Vorstandszimmer durch die Sekretärin ist zwar auch eine übliche „Arbeitstätigkeit“ in einem Unternehmen, wird aber nicht von der Prozesskostenrechnung erfasst, da es keine eigentliche Teilleistung im Sinne der betrieblichen Gesamtleistung ist. Zum Vergleich: Der Geschäftsvorgang „Rohstoffe bestellen“ ist ein Prozess, ohne den die betriebliche Gesamtleistung nicht zu erbringen wäre.) Die von der Prozesskostenrechnung erfassten Vorgänge sollten sich zudem proportional zu einem Kostenträger wiederholen und sich durch eine Prozessdokumentation standardisieren lassen.
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