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Was gehört alles zur Sozialversicherung? Wer trägt sie jeweils und in welcher Höhe? Wie werden sie gebucht?



Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung je zur Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil wird als Abzug im Haben gebucht, der Arbeitgeberanteil wird zusätzlich gebucht;
Buchungssatz:













Konto Soll Haben
6400 Arbeitgeberanteil SV

4840 SV Verbindlichkeiten



Die Beiträge der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) trägt der Arbeitgeber allein.


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