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aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung
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Leistung und Gegenleistung erfolgen nicht immer in einer Wirtschaftsperiode. Leistungs- und Zahlenreihe sind beim Jahresabschluss aufeinander abzustimmen.
Aufwendungen und Erträge sind im Abschlussjahr zu erfassen, sofern eine tatsächliche Leistungsverpflichtung bzw. ein tatsächlicher Leistungsanspruch besteht und die Ausgabe/Einnahme zum Abschlusszeitpunkt nicht erfolgt ist und der wirtschaftliche Grund im abzuschließenden Wirtschaftsjahr liegt.
Merkmale einer aktiven Rechnungsabgrenzung:
Ausgabe vor dem Abschlussstichtag für eine wirtschaftliche Leistung, die erst nach
dem Bilanzstichtag von einem anderen erbracht wird und daher Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellt als ARA ist der Teil der
Ausgabe abzugrenzen, der auf den Leistungsanspruch späterer Perioden entfällt.
Hier besteht grundsätzlich Aktivierungspflicht.
Merkmale einer passiven Rechnungsabgrenzung:
Einnahme vor dem Abschlussstichtag (Zahlungseingang) für eine wirtschaftliche
Leistung, die erst nach dem Bilanzstichtag erbracht wird und daher Ertrag für
einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellt als PRA ist der
Teil der Einnahme abzugrenzen, der auf die Leistungsverpflichtung späterer Perioden entfällt.
Es besteht grundsätzlich Passivierungspflicht.
Bei den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten sollte in der Praxis die periodengerechte Abgrenzung nach Möglichkeit sofort vorgenommen werden.
( = direkte Rechnungsabgrenzung)
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