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Erklärung der Begriffe Grundfreibetrag und Eingangssteuer- und Höchststeuersatz!



Ein Steuersubjekt wird nur zur Besteuerung herangezogen, wenn sein zu versteuerndes Einkommen über einen bestimmten Mindestbetrag liegt. Dieser Betrag wird als Grundfreibetrag bezeichnet. Ist das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen kleiner als dieser Betrag (Grundfreibetrag für das Jahr 2006 beträgt 7.664,--€/Grundtabelle und 15.329,--€/Splittingtabelle), so bleibt sein Gesamteinkommen steuerfrei. Steigt das zu versteuernde Einkommen über diesen Betrag, so wird das gesamte Einkommen versteuert. Der niedrigste Steuersatz ist der Eingangssteuersatz. Er ist der erste Steuersatz im Einkommensteuertarif.


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