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Grenzpendlerregelung
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Personen, die mindestens 90 % ihres Einkommens in Deutschland erwirtschaften, selbst aber nicht in Deutschland wohnen, sind nach § 1 III 2 EStG grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig. Dies würde bedeuten, dass diese Einkünfte dieser Personen sowohl in der BRD als auch im Ausland (Wohnsitzland) besteuert werden. Um dies zu vermeiden, gibt es Grenzgängerregelungen, die eine ähnliche Wirkung wie Doppelbesteuerungsabkommen haben. Grenzgängerregelungen werden oft mit Nachbarländern abgeschlossen.
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