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Verrichtungsspezialisierung” & “Objektspezialisierung”



Für der Bildung von Abteilung existieren zwei Kriterien, nämlich nach der Art und Menge der durchzuführenden Verrichtungen (= Verrichtungsspezialisierung) oder der Objekte, an denen die Tätigkeiten durchzuführen sind (= Objektspezialisierung)


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