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Grundsätze der Besteuerung
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1. Grundsatz des objektiven Steuermaßes
2. Grundsatz des subjektiven Steuermaßes
3. Grundsatz des steuerlichen Steuermaßes
4. Grundsatz der sparsamen Steuerverwaltung
zu 1.) Das Steuersystem muss so gestaltet sein, dass der Finanzbedarf des Staates langfristig gedeckt werden kann.
zu 2.) Der Bürger soll entsprechend seiner persönlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.
Die persönliche Leistungsfähigkeit ist abhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Eine pauschale Besteuerung ist also nicht möglich. Das Steuersystem berücksichtigt die individuelle Situation des Bürgers.
zu 3.) Grundsatz der Gleichmäßigkeit. Der Grundsatz der Allgemeinheit besagt, dass alle Bürger unabhängig von
ihrer Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit etc. zur Steuer herangezogen werden müssen.
Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit besagt, dass Bürger durch das Steuerrecht nicht diskriminiert werden dürfen.
Bürger mit gleichartigen bzw. gleichen Verhältnissen müssen steuerlich auch gleich behandelt werden.
zu 4.) Die Durchführung der Besteuerung soll so einfach und kostengünstig wie möglich sein.
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